Junge Medien Thüringen e.V.

Wir sind der Mediennachwuchs.

Presseausweis

Antrag auf Presseausweis (PDF)

Informationen zum Internationalen Presseausweis für junge Journalisten
Der regionale Verband „junge medien thüringen – junge presse thüringen e.V.“ als eigenständiger Verein des publizistischen Nachwuchses in und aus Thüringen gibt den „Internationalen Presseausweis für Reporter“ heraus. Der Presseausweis soll jungen Medienmachern bei der Recherche helfen einfacher an Informationen zu kommen. Die journalistische Tätigkeit soll mit Hilfe des Presseausweises glaubhaft nachgewiesen werden. Da wir den Presseausweis nur nach äußerster Sorgfalt herausgeben, werden bei der Neuausstellung und Verlängerung zwei aktuelle publizistische Nachweise erbeten, sowie anhand einer Personalausweis-Kopie die Identität des Inhabers festgestellt.
Der Internationale Presseausweis für Reporter ist Eigentum des junge medien thüringen – junge presse thüringen e.V. Bei Beendigung der journalistischen Tätigkeit ist der Internationale Presseausweis unaufgefordert an uns zurückzusenden. Für die Beantragung des Presseausweises füllst du bitte den Mitgliedsantrag (PDF) aus und sendest sie an die Geschäftsstelle nach Erfurt.
Der Internationale Presseausweis für Reporter des junge medien thüringen e.V. wird jährlich neu ausgehändigt und ist an Kriterien gebunden. Es besteht aber kein rechtlicher Anspruch auf den Presseausweis. Der Vorstand des junge medien thüringen – junge presse thüringen e.V.  entscheidet über die Vergabe. Die Namen der vom Vorstand legitimierten Träger des Internationalen Presseausweises für Reporter können in der Geschäftsstelle des Vereins eingesehen werden.
Kriterien sind  die Mitgliedschaft in unserem Verein, der jährliche Nachweis der publizistischen Tätigkeit, Teilnahme an Trainings des Vereins sowie Bewusstsein und Pflege journalistischer Grundwerte, die im Pressekodex des Deutschen Presserats verankert sind. Der Vorstand prüft diese Kriterien sehr sorgfältig.

Hinweise zur Verwendung
Der Internationale Presseausweis für Reporter darf nur für die Ausübung journalistischer Tätigkeiten verwendet werden. Bei Missbrauch wird dieser vom Vorstand unwiderruflich eingezogen.
Bei Beendigung der journalistischer Tätigkeit ist der Internationale Presseausweis unaufgefordert an uns zurückzusenden.
Beschwerden und Beanstandungen über Träger dieser Presseausweise können an uns per Email über [email protected] oder über unsere Geschäftsstelle gerichtet werden.
Wer sich mit dem Internationalen Presseausweis als Journalist und damit als Vertreter der Presse ausweist, sollte sich auch dementsprechend verhalten. Nicht angemessenes Verhalten bringt leicht auch andere Kolleginnen und Kollegen in Verruf. Sollte uns ein derartiges Fehlverhalten bekannt werden, behalten wir uns vor, den Presseausweis unverzüglich zu entziehen.

Kosten
Für den  Internationalen Presseausweis wird eine Jahresgebühr von 10,00 € erhoben, die direkt an den junge medien thüringen – junge presse thüringen e.V.  zu entrichten ist. Nach Vorlage zweier aktueller Nachweise für die journalistische Tätigkeit, einer Personalausweis-Kopie zur Identitätsprüfung und des korrekt ausgefüllten Formulars mit einem aktuellen Passfoto, wird der  Internationale Presseausweis ausgestellt.